Klamt Immobilienbewertung

Immobiliengutachten

In einem Immobiliengutachten wird der Verkehrswert exakt ermittelt und für Sie prägnant und verständlich dargestellt.

Der Verkehrswert wird im Baugesetzbuch (BauGB) § 194 definiert:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Kurz gesagt, unter dem Verkehrswert versteht man die Schätzung des wahrscheinlichsten Kaufpreises im nächsten Kauffall. Diesen für Sie fachgerecht zu ermitteln und in einem Immobiliengutachten darzustellen, ist unsere Aufgabe.

Nach der Auftragserteilung kommen wir persönlich zu einem Besichtigungstermin bei Ihnen vorbei. Die Dauer des Termins richtet sich nach der Größe ihres Objektes.

Nachdem wir von Ihnen die notwendigen Unterlagen erhalten haben, müssen Sie sich selbst um nichts mehr kümmern. Von der Objektart abhängend, wählen wir ein passendes Wertermittlungsverfahren gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 WerV aus und ermitteln somit das Verfahrensergebnis.

  • Zunächst vereinbaren wir mit Ihnen für die Immobilienbesichtigung einen Ortstermin.
  • Soweit vorhanden, senden Sie uns vorab das Exposé sowie alle zur Verfügung stehenden Unterlagen zu und nennen uns die genaue Anschrift der Immobilie.
  • Wir prüfen die Unterlagen und fordern gegebenenfalls noch weitere Daten vom Objekt bei Ihnen an.
  • Anschließend holen wir weitere Daten und Fakten bei den zuständigen Behörden ein, um den durchschnittlichen Preis für das Objekt einzugrenzen.
  • Beim Ortstermin erfolgt die abschließende Analyse.
  • Die Ergebnisse der Objektanalyse vor Ort werden zusammengeführt und Ihnen direkt mitgeteilt.
  • Wir erstellen das Gutachten
  • Im persönlichen Gespräch beantworten wir Ihnen dann gerne Ihre Fragen zum Gutachten.

Wir benötigen einige Unterlagen von Ihnen.

Die folgenden Unterlagen benötigen wir zu Ermittlung des Verkehrswertes:

  • Baubeschreibung (Pläne: Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Baugenehmigung
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Berechnung des Bruttorauminhaltes
  • Baujahr, An- und Umbauten, durchgeführte Modernisierungen der letzten 15 – 20 Jahre
  • wenn möglich einen aktuellen Grundbuchauszug (Bestandsverzeichnis, Abt. I und II)
  • bei Eintragungen in Abt. II die jeweilige Eintragungsbewilligung (Vertrag) aus der Grundakte
  • Amtlicher Lageplan / Flurkarte
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (falls Eintrag vorhanden)
  • Miet- bzw. Pachtverträge einschließlich evtl. Erhöhungsverlangen
  • Zusammenstellung der aktuellen Mieten, Mietflächenaufstellung
  • Zusammenstellung der Bewirtschaftungskosten (Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfälle,
 evtl. leer Stände)

Natürlich lassen wir Sie dabei mit der Beschaffung nicht alleine. Sie können uns eine Vollmacht aushändigen, die uns befugt, diese Unterlagen für Sie einzuholen. Je nach Objektart gestaltet sich auch der Umfang der benötigten Unterlagen.

Immobiliensachverständiger

Eine für Sie erstellte Immobilienbewertung enthält ausführliche, spezifische und detaillierte Objektbeschreibungen. Bei der kostengünstigeren Marktwertermittlung wird hierauf verzichtet.

Zu der Arbeit von Immobiliensachverständigen gehört sowohl das Berechnen und Schreiben von Gutachten als auch das Recherchieren und Sammeln von Marktdaten und anderen wesentlichen Informationen.

Jede Immobilie ist individuell zu betrachten. Dadurch ist ein einfacher und direkter Vergleich von Immobilien miteinander meist nicht möglich. Deshalb ist hierzu die Fachkenntnis des Immobiliensachverständigen erforderlich, damit die gesammelten Daten sinnvoll auf die Marktsituation bezogen ausgewertet und in einem Gutachten zusammengefasst verständlich vermittelt werden können.

Bei einer Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen geht es um eine objektive Bewertung der Immobilie. Jede Immobilie ist einzigartig und daher betrachten wir jede Bewertung individuell.

Die Bewertung ist die Basis für Ihre zusätzliche Fragen, z.B.

  • welche Renovierungen sind erforderlich?
  • soll ich die Immobilie sanieren und vermieten oder verkaufen?

Aus diesem Grund gehen wir auch ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse als Kunden ein und beraten Sie ehrlich und stets in Ihrem Interesse.

Nachdem wir von Ihnen die notwendigen Unterlagen erhalten haben, müssen Sie sich selbst um nichts mehr kümmern. Von der Objektart abhängend, wählen wir ein passendes Wertermittlungsverfahren gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 WerV aus und ermitteln somit das Verfahrensergebnis.

Ein Gutachten kann Sie dabei unterstützen, in den Preisverhandlungen einen günstigeren Kaufpreis zu erzielen. Wenn Sie wiederum nicht kaufen, sondern verkaufen wollen, hilft es Ihnen, Ihre Immobilie zu einem marktgerechten Preis anzubieten. Dies erhöht Ihre Verkaufschancen und verkürzt meist den Zeitraum bis zum endgültigen Verkauf.

Wenn Sie Mitglied einer Erbengemeinschaft sind, können Sie ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen. Mit unserer Hilfe verhindern Erbengemeinschaft eventuelle Auseinandersetzungen. Dies vermeidet die unnötige Belastung einer gerichtlichen Auseinandersetzung nach dem Verlust eines geliebten Menschen. Zudem kann ein Gutachten wesentlich höhere Kosten, die aus einer Erbstreitigkeit resultieren können, vermeiden.

Im Falle einer Scheidung sehen sich die ehemaligen Ehepartner häufig, zusätzlich zu all den emotionalen, auch mit sachlichen Problemen, wie der Bestimmung eines Immobilienvermögens, konfrontiert. In einem solchen Falle muss der sogenannte Zugewinn ermittelt werden. Der Gesetzgeber versteht unter dem Begriff des Zugewinn nach § 1373 BGB den „Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.“

Die Ermittlung eines solchen ursprünglichen Wertes aus der Vergangenheit ist meist eine komplexe Angelegenheit. Es sind Faktoren wie vorgenommene Investitionen in die Immobilie und die allgemeine Wertentwicklung auf dem Markt zu berücksichtigen. Wir als Sachverständige können Ihnen hierbei behilflich sein und stark entlastend wirken.

Sollten Sie ein Testament verfassen wollen und dabei die Erbmasse gerecht unter den späteren Erben und Nachkommen verteilen wollen, hilft ein Gutachten bei diesem Prozess den Wert von Immobilien realistisch einzuschätzen und dies in Ihrem Testament zu berücksichtigen.

Ein professionelles Gutachten macht sich in vielen Momenten bezahlt und ist durchaus lohnenswert. Um als Verkäufer seriös zu bleiben und den Verkauf in einer angemessenen Zeit durchführen zu können oder als Käufer keine Fehlinvestitionen zu tätigen, benötigen Sie eine Vorstellung davon, ob der jeweilige Preis gerechtfertigt ist.

Interessant kann ein Gutachten auch aufgrund steuerlicher Aspekte sein. Beispielsweise, wenn eine Immobilie verschenkt oder vererbt werden soll. Hierbei kann ein unparteiisches Gutachten helfen, Streitigkeiten zu vermeiden und Steuern zu sparen. Aber auch im Zuge einer Ehescheidung oder im Streitfall mit einem Mieter, kann ein Gutachten helfen, nervenaufreibende Situationen oder gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Dies sind nur einige der möglichen Gründe für die Beauftragung eines Immobiliensachverständigen. Durch ein Gutachten erhalten Sie eine unparteiische und neutrale Werteinschätzung Ihrer Immobilie, mit der Sie entsprechend weiterarbeiten können.

Sollten Sie unsicher sein, ob sich ein Gutachten für Sie bezahlt macht, kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich. Wir setzen uns mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinander, beraten Sie und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.

Leider sind die Berufsbezeichnungen „Sachverständiger“ und „Gutachter“ nicht gesetzlich geschützt.

Deshalb sollten Sie bei Ihrer Suche nach einem geeigneten, professionellen Immobiliensachverständigen auf dessen Qualifikation durch nachweisbare Abschlüsse und stetige Weiterbildung achten.

Unser Beruf ist unsere Berufung, deshalb bilden wir uns stetig weiter und informieren Sie hierzu auch gerne.