Die Mutter der Geschwister Mayer ist vor einigen Tagen verstorben und nach der Beisetzung treffen sich die Geschwister um die Frage zu besprechen: Was nun?
Wer erbt was? Wer kümmert sich um was? Und vor allem was wollte unsere Mutter? Wahrscheinlich hatte sie ein Interesse daran, dass das Häuschen ohne viel Aufwand und Kosten an die Familie geht.
Die Familie Mayer ist eine ganz normale Familie aus dem Großraum Stuttgart. Ein Häuschen mit kleinem Garten, verwurzelt in der Gemeinde und im Großen und Ganzen kommen alle gut miteinander aus. Doch eins haben sie nie gemacht: Darüber gesprochen was im Todesfall mit dem Immobilienvermögen passieren soll. Und genau da, sind die Gefahren versteckt. Niemand weiß von seinem Gegenüber was dieser eigentlich will. Vielleicht weiß man es selber nicht genau. Welche Möglichkeiten gibt es heute eigentlich?
Wer sich damit beschäftigt seinen Nachlass zu regeln, dem stellen sich viele Fragen. Die größte Herausforderung allerdings ist: Er muss über seinen Schatten springen und sich mit seiner eigen Sterblichkeit und deren Folgen auseinandersetzten.
Der Erbfall ohne Testament
Die Geschwister Mayer überlegen sich wer denn ihr richtiger Ansprechpartner ist. Sollen Sie zum Anwalt? Zum Steuerberater? Zum Notar? Oder vielleicht doch erst mal zum Immobilienmakler? Jede Anlaufstelle für sich kann einen Teil ihrer Fragen beantworten und alle zusammen sind bestimmt ein super Team, doch wo findet man dieses Power-Team?
Bevor man sich in professionelle Beratung begibt, sollte man ermitteln was eigentlich zur Verfügung steht, wer welche Ressourcen/Mittel hat und vor allem die Wünsche und Vorstellungen aller Beteiligten. Das passende Werkzeug ist in diesem Fall eine Immobilienbewertung. Diese gibt Aufschluss darüber wie hoch der Wert ist, wie hoch gegeben falls die zu erwirtschaftenden Erträge sind und wie der Modernisierungsstand ist. Auf Grundlage dieser Daten kann man schon im Vorfeld sich Gedanken machen wie man die Erbengemeinschaft auflösen möchte. Kann eines der Erben die anderen auszahlen oder muss das Häuschen an Dritte verkauft werden.
Übergabe mit warmer Hand
Bei der Übertragung von Immobilienvermögen zu Lebzeiten gilt es individuelle Lösungen zu finden. Ein beliebtes Instrument ist der sogenannte Übergabevertrag. Doch auch hier stellen sich ähnliche Fragen wie bei der Auflösung der Erbmasse. Und auch hier ist es wichtig den genauen Wert des zu vererbenden Vermögens von einem zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung bestimmen zu lassen.
Neben der Immobilienbewertung ist das Generationengespäch eine weitere wichtige Voraussetzung zur Ausarbeitung eines Übergabevertrags.
Die Familienstruktur und die Interessen aller Beteiligten spielen bei der Vermögensnachfolgeplanung die entscheidende Rolle. In der Praxis ist die Situation leider, dass sich die übergebende Generation, die Eltern bzw. Großeltern, teils intensiv mit der Thematik der lebzeitigen Übertragung auf die jüngere Generation beschäftigt, die Vorstellungen und Interessen dieser bei den Überlegungen aber bisher außer Acht gelassen hat.
Ein lebzeitiges Generationengespräch führt dazu, dass die Rechtsnachfolgeentscheidungen nicht mehr angezweifelt werden. Es kann die Ziele, Wünsche und Pläne aller Beteiligten sichtbar machen und ein Bewusstsein für die jeweilig andere Personen schaffen. Dadurch können alle Beteiligten zusammen ein Konzept erarbeiten, indem alle ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt wurden, inwieweit diese gesetzlich realisierbar sind. Betroffene ersparen sich zudem dadurch die Situation, erst per Testament zu erfahren, was der Erblasser gewollt hat. Hinzu kommt, dass die Erben dann nicht mehr fragen können, warum er es so gewollt hat.
Das Testament
Wer seine Erbfolge selbst gestaltet, vermeidet nicht nur Streit unter den Erben, sondern diese steht auch über dem Gesetzt! Ein Testament gilt vor dem gesetzlichen Erbrecht, aber nur wenn es fehlerfrei ist. Um ein wirksames Testament zu erstellen muss man testierfähig sein. Das bedeutet man muss geistig in der Lage sein, seinen Willen zu äußern und sich über dessen Folgen im Klaren sein. Ein Testament kann verschiedene Gesichter haben: ein Einzeltestament, das Berliner Testament, ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag.
Je nach individueller familiärer Situation und Erbmasse sind Testamente auf jeden Einzelfall zuzuschneiden. Wer sein Immobilienvermögen gerecht vererben möchte, kann dies unter anderem mit Hilfe einer Teilungsanordnung im Testament festlegen.
Die Immobilienbewertung als unterstützender Wegweiser im Erbrechtsdschungel
Die Geschwister Mayer haben durch eine Empfehlung den Weg zum Sachverständigen für Immobilienbewertung gefunden. Wie kann aber ein Immobiliengutachter helfen? Ganz einfach, er kann Wert der Immobilien festlegen, verschiedene Analysen generieren die als Entscheidungshilfe für die Auflösung der Erbmasse helfen. Nach der Erstellung der Verkehrswertermittlung, kann also ein Konzept zum Erhalt des Immobilienvermögens angeboten werden. Nun ist der richtige und wichtige Weg zum Steuerberater, Notar oder Fachanwalt geebnet. Die Geschwister Mayer wissen nun die Lösung für Ihren Erbfall und alle sind damit zufrieden. Es muss eben nicht immer ein Kampf sein.